diese Sicherheitsschuhe sind nach DGUV Regel 112-191 BGR 191 geeignet für Einlagenträger. Gesund arbeiten - mit orthopädischen Einlagen bei Mayer Berufsbekleidung finden Sie die Lösung beschwerdefrei den Arbeitstag zu meistern.
die Hälfte der erwachsenen Bevölkerung leidet an Fußproblemen wie Plattfüße, Bänderschwächen, Sprunggelenksverletzungen oder Spreizfüße. Diese Erkrankungen wirken sich auf den gesamten Bewegungsapparat und die Leistungsfähigkeit des Menschen aus.
DGUV 112-191 (BGR 191) - Berufsgenossenschaftliche Regel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Durch die Fusion der Berufsgenossenschaften und der öffentlichen Unfallversicherungsträger hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung eine Vereinheitlichung der Regelwerke vorgenommen. Damit ändert sich die alte Bezeichnung BGR 191 in DGUV 112-191.
Seit 2007 schreibt die DGUV 112-191 vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhe eingelegt werden dürfen, damit diese weiterhin der Norm EN ISO 20345 entsprechen.
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